AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Veranstalter:
Die „Panzerfunfahrschule“ wird von Uwe Wernsdorf, An der Schäferei 2, 15518 Steinhöfel OT Beerfelde, betrieben. Die Nutzung des Angebotes und deren Vermittlung erfolgt auf Grundlage der folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

§ 2 Terminvereinbarung:
Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages ist die Durchführung eines Panzerfahr-Events.

Die Terminvereinbarung erfolgt über eine Servicenummer (Internet) oder über schriftlichen Kontakt via E-Mail.

Der Kunde benennt eine Telefonnummer sowie die Gutscheindaten der Eventfirma, bei der er/sie den Gutschein erworben hat. Dem Kunden wird eine Buchungsbestätigung zugesendet.

Eine Terminumbuchung ist bis 7 Tage vor Fahrtantritt möglich. Diese muss spätestens 7 Tage vor Fahrantritt bei uns eingehen. Vor Fahrtantritt hat der Kunde seinen Gutschein dem Veranstalter in ausgedruckter Form vorzulegen, eine Ableistung der Fahrt ohne Vorlage des gültigen Gutscheines ist nicht möglich.

§ 2.1 Stornierung / Rücktritt

  1. Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären.

  2. Die Rücktrittserklärung muss in Textform erfolgen und kann auch per E-Mail übermittelt werden

  3. Im Falle eines Rückstritts fallen Stornokosten an:

    3.1 Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, fallen keine Stornokosten an.
    3.2 Erfolgt der Rücktritt in weniger als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, sind die vollen Veranstaltungsgebühren zu zahlen.

§ 3 Haftung:

1. Die Haftung von Veranstalter für die vertragliche Pflichtversicherung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

5. Soweit die Haftung von Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter.

§ 4 Ausfall
Sofern bei einer Veranstaltung bzw. einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Dieser Ersatz kann auch durch andere nicht typengleiche Kettentechnik bestehen. Im Falle des Ausfalls wird ein neuer Termin vereinbart.

§ 5 Voraussetzungen:
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, es wird eine gute körperliche Konstitution vorausgesetzt, alle körperlichen Einschränkungen, die Einfluss auf das Fahr-Event haben können, sind dem Veranstalter vor Fahrtantritt mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor einzelnen Personen die Fahrt zu verweigern, wenn durch die körperlichen Handycaps eine zu große Gefahr für den Kunden oder den Veranstalter zu befürchten ist. Alkohol, Drogen oder fahrtbeeinträchtigten Medikamente sind vor und während der Fahrt verboten!

§ 6 Ablauf:
Der Kunde erhält eine umfassende Sicherheitsbelehrung und eine Einweisung in den Umgang mit Ketten/Panzertechnik. Ihm wird eine Unterziehhaube und eine Kopfhaube für das Fahr-Event durch den Veranstalter gestellt. Anschließend absolviert er den festgelegten Fahrkurs unter Anleitung eines Fahrlehrers. Nach Fahrende wird eine Auswertung durchgeführt und der Kunde erhält eine Art „Panzerführerschein“, der nur symbolischen Charakter hat. Mit der Übergabe des „Panzerführerschein“ endet der zwischen Kunde und Veranstalter eingegangene Vertrag.

§ 7 Webpräsentation – Copyright
Bis zur Buchung der Veranstaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit sämtliche oder einzelne Angebote vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen. Inhalt und Gestaltung der Webseiten des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich und nach Belieben des Veranstalters von autorisierten Personen geändert oder ergänzt werden. Die Vervielfältigung der enthaltenen Daten und Informationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

§ 8 Änderungen der AGB:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgen muss.

§ 9 Salvatorische Klausel:
1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Lücken.

2. Die von uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.

§ 10 Gerichtsstand bei Streitigkeiten:
Amtsgericht Fürstenwalde
Eisenbahnstraße
15517 Fürstenwalde / Deutschland